Umlaufbeschluss #5065
Verfassungsklage gegen Kommunalwahlgesetz
Status: | Angenommen | Beginn: | 21.10.2019 |
---|---|---|---|
Priorität: | Hoch | Enddatum: | |
Zugewiesen an: | - | ||
Kategorie: | - | ||
Abst. Vorsitzender: | Ja | Abst. Schatzmeister: | Ja |
Abst. Stellv. Vorsitzender: | Ja | Abst. PolGF: | Enthaltung |
Abst. Generalsekretär: | Ja | Abst. Beisitzer 1: | Ja |
Beschreibung
Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Landesverband Bayern erhebt Popularklage vor dem Verfassungsgericht gegen das Kommunalwahlgesetz §28(2).
Gemäß dem Angebot von RA Thomas Hummel in Höhe von 4000€+MwSt. soll ein Budget von 5000€ dafür zur Verfügung gestellt werden.
Begründung: Im Falle eines Erfolges wird das Unterschriftensammeln zur Kommunalwahl erheblich erleichtert.
Die Klage soll erreichen, daß Bürger bei mehreren Listen unterschreiben können und daß das auch Kandidaten dürfen. Mit einer einstweiligen Verfügung wollen wir dafür sorgen, daß das schon bei der kommenden Wahl gilt.
Es muß im Erfolgsfall keine neues Gesetz gemacht werden. Es werden nur Einschränkungen generell aufgehoben.
Historie
#1 Von Michael Ceglar vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. Beisitzer 1 wurde auf Ja gesetzt
#2 Von Jonathan Babelotzky vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. PolGF wurde auf Enthaltung gesetzt
#3 Von Martin Kollien-Glaser vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#4 Von Myriam Kalipke vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#5 Von Detlef Netter vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
Mit der Zusage max. 5.000.-- € ist das für den LV-BY tragbar
#6 Von Stefan Albrecht vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Abst. Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt
#7 Von Martin Kollien-Glaser vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
- % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert