Umlaufbeschluss #4088

Änderung der Geschäftsordnung

Added by Martin Kollien-Glaser about 6 years ago. Updated about 6 years ago.

Status:AngenommenStart date:14.06.2018
Priority:NormalDue date:
Assignee:Martin Kollien-Glaser
Category:-
Abst. Vorsitzender:Ja Abst. Stellv. PolGF:Ja
Abst. Generalsekretär:Ja Abst. Beisitzer 1:Ja
Abst. Schatzmeister:Ja Abst. Beisitzer 2:Ja
Abst. PolGF:

Description

Der Landesvorstand möge seine Geschäftsordnung wie nachfolgend geändert beschliessen:

== §1 Allgemeines ==

Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren.

In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht in Textform an.

== §2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder ==

'''Martin Kollien-Glaser,''': Dem Vorsitzenden obliegen Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband, den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Repräsentation nach außen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Landesverband nach außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen. Er führt gemeinsam mit dem Beisitzer Stefan Albrecht die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands. Ihm unterliegt die Koordination der Wahlkampforganisation der Landtags- und Bezirkstagswahlen, die Durchführung von politischen Veranstaltungen sowie der Kontakt zur Servicegruppe Event. Er betreut in Zusammenarbeit mit dem Beisitzer Patrik Garten die SG Presse und koordiniert die Arbeit, er kümmert sich um Presse und Öffentlichkeitsarbeit.

'''Katharina Graßler, Stellvertretende Vorsitzende''': Die stellvertretende Vorsitzende pflegt die Kommunikation und Beziehung zu den Bezirksverbänden und den darunterliegenden Gliederungen sowie der internationalen Ebene. Sie unterstützt den politischen Geschäftsführer im Kontakt zu den Mandatsträgern und politischen Beauftragten. Sie kümmert sich um die Wahlkampforganisation der Europawahl. Sie kümmert sich um das Social-Media-Team. Sie vertritt den Vorsitzenden bei Verhinderung.

'''Detlef Netter, Schatzmeister''': Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Finanzverwaltung im gesamten LV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Untergliederungen und dem Bundesverband.

Er ist primärer Ansprechpartner für das bayerische Schatzmeisterteam.

'''Benedikt Pirk, Generalsekretär''': Dem Generalsekretär obliegt die Pflege der Mitgliedsdaten. Er pflegt die Kontakte zu den Generalsekretären auf Bundesebene sowie innerhalb Bayerns. Er ist verantwortlich für die Einführung von BEO auf Landesebene und Ansprechpartner auf Bundesebene, Kommunikation und Beziehung zu den Bezirksverbänden. Er ist für den BEO und die Verifizierung der Mitglieder zuständig. Er ist primärer Ansprechpartner für das bayerische Verwaltungsteam. Er vertritt den Beisitzer in Sachen Jupis. Ihm unterliegt die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Termine und Protokolle.

'''Nils Brandt, stellv. Generalsekretär''': Er unterstützt den Generalsekretär in seinen Aufgaben. Er ist stellv. Ansprechpartner für das bayerische Verwaltungsteam. Er kümmert sich zusammen mit den Vorsitzenden um den Wahlkampf. Ihm obliegt die Sammlung und Verwaltung der Wahlunterlagen, wie auch deren Weiterleitung an die Wahlleiter.

'''Politischer Geschäftsführer''': zurückgetreten

'''Benjamin Wildenauer,Stellvertretender politischer Geschäftsführer''': Durch den Rücktritt des Politischen Geschäftsführers (28.05.2018) ist er amtierender Politischer Geschäftsführer. Ihm obliegt die Betreuung der Arbeitsgruppe Programmentwicklung sowie der Kontakt zu den kommunalen Mandatsträgern. Er wirkt unterstützend in der SG Presse mit.

# '''Stefan Albrecht, Beisitzer 1''': Er führt gemeinsam mit dem Vorsitzenden die rechtlichen Verfahren des Landesvorstands. Er unterstützt den gesamten Vorstand soweit dies möglich ist. Er pflegt stellvertretend für Patrik Garten den Kontakt zur IT und unterstützt die Wartung der Webseiten. Er unterstützt den Schatzmeister in seinen Aufgaben.

'''Patrik Garten, Beisitzer 2''': Er pflegt den Kontakt zur IT sowie zwischen JuPis und Vorstand und unterstützt den Generalsekretär bei der Umsetzung des BEO. Er wirkt unterstützend in der SG Presse mit. Ihm obliegt die (technische) Wartung der Webseite. Zudem unterstützt er den gesamten Vorstand soweit dies möglich ist.

== §3 Beschlussfassung ==

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.

Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 (zwei Drittel) der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.

Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.

Anträge können auch im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.

Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird.

Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden.

Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 50,00 (Schatzmeister: € 200,00) zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden.

Die einzelnen Beträge können durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert werden.

Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt.

Ab einem Wert von mehr als € 500,00 wird die Zustimmung des Landesvorsitzenden oder, falls dieser verhindert sein sollte, seines Stellvertreters benötigt.

Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden.

Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen.

Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig.

Anträge an den Vorstand können von jedem gestellt werden.

Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden.

Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

== §4 Vorstandssitzungen ==

Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen.

Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende mit einer Frist von sieben Tagen öffentlich einberufen.

In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.

In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen.

Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden.

Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

== §5 Verwaltung der Mitgliederdaten ==

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.

Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert.

Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

== §6 Verwaltung der Konten ==

Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten im Namen des Gebietsverbandes zu führen

Der Vorsitzende im Rahmen seiner Kontrollfunktion sowie der Schatzmeister und der Beisitzer 1 und die hierfür Beauftragten sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten.

History

#1 Updated by Benjamin Wildenauer about 6 years ago

  • Abst. Stellv. PolGF set to Ja

#2 Updated by Anonymous about 6 years ago

  • Abst. Generalsekretär set to Ja

#3 Updated by Stefan Albrecht about 6 years ago

  • Abst. Beisitzer 1 set to Ja

#4 Updated by Detlef Netter about 6 years ago

  • Abst. Schatzmeister set to Ja

#5 Updated by Anonymous about 6 years ago

  • Abst. Beisitzer 2 set to Ja

#6 Updated by Katharina Graßler about 6 years ago

  • Abst. Stellv. Vorsitzender set to Ja

#7 Updated by Nils Brandt about 6 years ago

  • Abst. Stellv. GenSek set to Ja

#8 Updated by Anonymous about 6 years ago

  • Status changed from Neu to Angenommen
  • % Done changed from 0 to 100

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