Umlaufbeschluss #2465

Selbstauflösung KV Bayreuth

Von Anonym vor fast 9 Jahren hinzugefügt. Vor fast 9 Jahren aktualisiert.

Status:AngenommenBeginn:10.06.2016
Priorität:NormalEnddatum:
Zugewiesen an:Vorstand LV Bayern
Kategorie:-
Abst. Vorsitzender:Ja Abst. Stellv. Schatzmeister:Ja
Abst. Stellv. Vorsitzender:Ja Abst. PolGF:Ja
Abst. Generalsekretär:Ja Abst. Stellv. PolGF:Ja
Abst. Schatzmeister:Ja

Beschreibung

Der Landesvorstand möge feststellen, dass sich der Kreisverband
Bayreuth zum 29.05.2016 gemäß § 7b Abs. 1 Landessatzung aufgelöst hat.

Begründung:
Am 28.11.2015 wurde der Vorstand des KV Bayreuth durch den Austritt
eines Vorstandsmitgliedes handlungsunfähig. Ein Versuch zu einer Vorstandswahl kam nicht
zustande. Am 29.05.2016 war somit der Vorstand mehr als ein halbes Jahr handlungsunfähig,
wodurch die Bedingung des § 7b Abs. 1 erfüllt ist. Ein Beschluss zur Verlängerung der
Frist wurde von keiner übergeordneten Gliederung gefasst.

Historie

#1 Von Olaf Konstantin Krueger vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. PolGF wurde auf Ja gesetzt

#2 Von Thomas Knoblich vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. Generalsekretär wurde auf Ja gesetzt

#3 Von Anonym vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. PolGF wurde auf Ja gesetzt

#4 Von Dorothea Beinlich vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt

#5 Von Anonym vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt

#6 Von Maximilian Winkler vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt

#7 Von Anonym vor fast 9 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von In Bearbeitung zu Angenommen geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert

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