Umlaufbeschluss #1653

Budget zur angemessenen Verteigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Von Astrid Semm vor etwa 10 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 9 Jahren aktualisiert.

Status:AbgelehntBeginn:25.02.2015
Priorität:NormalEnddatum:
Zugewiesen an:-
Kategorie:-
Abst. Stellv. Vorsitzender:Nein Abst. PolGF:Nein
Abst. Generalsekretär:Nein Abst. Stellv. PolGF:Nein
Abst. Schatzmeister:Nein Abst. Beisitzer 1:Nein
Abst. Stellv. Schatzmeister:Nein Abst. Beisitzer 2:Nein

Beschreibung

Antragstext:
Nach der umstrittenen Auflösung des KV Landshut sucht der Landesvorstand Bayern eine rechtsanwaltliche und gerichtliche Entscheidung.

Damit sich die am 28.02.2013 gewählten Vorstandsmitglieder des KV Landshut angemessen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit verteidigen können, möge der Landesvorstand im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, ihnen ein Budget von 3000 EUR zur Verfügung stellen.

Begründung:

Historie

#1 Von Astrid Semm vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. Vorsitzender wurde auf Nein gesetzt

#2 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Schatzmeister wurde auf Nein gesetzt

Stellungnahme, kurz:
Eine Partei darf nur Geld ausgeben für Zwecke, die ihrem politischen Auftrag entsprechen. Eine Verteigung, gleich wovon und gleich was das auch immer sein soll, gehört sicherlich nicht dazu.

Stellungnahme, sachlich:
Ich klaue Dir Dein Handy. Du verklagst mich und dann will ich auch noch Geld von Dir, damit ich Deine Chancen vor Gericht gegen mich schmälern kann? Und das ist dann Rechtsstaatlichkeit?

Der Antragsteller hat ganz offensichtlich eine äußerst verquere Vorstellung davon, was Rechtsstaatlichkeit ist. Auf dem BzPT in Plattling vor einem Monat wurde er bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht rechtsstaatlich ist, wenn er Vorverurteilungen ausspricht und sich damit anmaßt Urteile sprechen zu können. Er nutzt jede Gelegenheit, zu behaupten der LaVo würde geltendes Recht brechen ohne Schiedsgerichtsurteile dazu abzuwarten. Er missachtet damit den Grundsatz, dass jeder als unschuldig zu gelten hat - sogar ein LaVo -, solange nicht von einem Gericht ein Urteil gesprochen wurde. Der Antragsteller ist derjenige, der sich fortgesetzt nicht rechtsstaatlich verhält. Sogar dann, wenn ein LSG eine vom LaVo verhängte OM gegen ihn aus formalen Gründen aufhebt, ohne über die Hauptsache selbst entschieden zu haben, missbraucht der Antragsteller dies, um zu behaupten der LaVo hätte das Parteiengesetz und die Satzung gebrochen. Er stellte sogar gegen mehrere Mitglieder des damaligen LaVos PAV Anträge. Der Antragsteller sollte den Begriff Rechtsstaatlichkeit zukünftig besser nicht mehr verwenden.

Dass einzig vernünftige an diesem Antrag ist seine Begründung. Genauer das Fehlen derselben. Er ist nicht begründbar!

Im Fall des im Antrag angesprochenen Verfahrens, handelt es sich um die Pflichtverletzung des Vorstandes des in Abwicklung befindlichen KV Landshut. Dieser war verpflichtet, bis zum 31.03.2014 Rechenschaft abzulegen über die wirtschaftlichen Vorgänge des KV. Da dies auch bis heute nicht geschah, musste ein fehlerhafter Rechenschaftsbericht 2013 abgegeben werden. Die darin enthaltenen Fehler sind zwingend mit dem Rechenschaftsbericht 2014 zu korrigieren, da sonst Strafzahlungen durch den Deutschen Bundestag drohen. Zur Erstellung dieses Berichtes gilt der 31.03.2015 als Termin. Der Antragsteller versucht offenbar mit dem gestellten Antrag die jetzt unternommenen Schritte zu stören um auch diesen Termin zu reißen. Ich werde meine Stimme im LaVo dazu verwenden weder diese, noch andere Störungen zuzulassen.

#3 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. PolGF wurde auf Nein gesetzt

Der Vorstand bzw. der Schatzmeister des KV Landshut hatten die Möglichkeit die rechtswidrig zurückgehaltenen Unterlagen auszuhändigen.
Dies ist bis heute nicht geschehen.
Wer vorsätzlich, rechtswidriges Verhalten zum Schaden der Partei begeht, braucht nicht darauf zu setzen, dass diese einen dabei noch unterstützt.

#4 Von Dorothea Beinlich vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Stellv. Schatzmeister wurde auf Nein gesetzt

#5 Von Marion Ellen vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Beisitzer 1 wurde auf Nein gesetzt

#6 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Vorsitzender wurde auf Nein gesetzt

Dieser Rechtsstreit wäre für den bzw die Antragsteller leicht abzuwenden, wenn sie den an sie gestellten Forderungen nachkommen und die fraglichen Unterlagen usw. aushändigen.

#7 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Beisitzer 2 wurde auf Nein gesetzt

#8 Von Thomas Knoblich vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. Generalsekretär wurde auf Nein gesetzt

#9 Von Olaf Konstantin Krueger vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Abst. PolGF wurde auf Nein gesetzt

#10 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Privat wurde von Ja zu Nein geändert

#11 Von Anonym vor etwa 10 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Abgelehnt geändert
  • % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert

#12 Von Tobias Stenzel (Admin) vor mehr als 9 Jahren aktualisiert

  • Projekt wurde von Landesvorstand zu 2014-15: 9. LaVo geändert

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