Umlaufbeschluss #1653

Budget zur angemessenen Verteigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Added by Astrid Semm over 9 years ago. Updated almost 9 years ago.

Status:AbgelehntStart date:25.02.2015
Priority:NormalDue date:
Assignee:-
Category:-
Abst. Stellv. Vorsitzender:Nein Abst. PolGF:Nein
Abst. Generalsekretär:Nein Abst. Stellv. PolGF:Nein
Abst. Schatzmeister:Nein Abst. Beisitzer 1:Nein
Abst. Stellv. Schatzmeister:Nein Abst. Beisitzer 2:Nein

Description

Antragstext:
Nach der umstrittenen Auflösung des KV Landshut sucht der Landesvorstand Bayern eine rechtsanwaltliche und gerichtliche Entscheidung.

Damit sich die am 28.02.2013 gewählten Vorstandsmitglieder des KV Landshut angemessen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit verteidigen können, möge der Landesvorstand im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, ihnen ein Budget von 3000 EUR zur Verfügung stellen.

Begründung:

History

#1 Updated by Astrid Semm over 9 years ago

  • Abst. Stellv. Vorsitzender set to Nein

#2 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Abst. Schatzmeister set to Nein

Stellungnahme, kurz:
Eine Partei darf nur Geld ausgeben für Zwecke, die ihrem politischen Auftrag entsprechen. Eine Verteigung, gleich wovon und gleich was das auch immer sein soll, gehört sicherlich nicht dazu.

Stellungnahme, sachlich:
Ich klaue Dir Dein Handy. Du verklagst mich und dann will ich auch noch Geld von Dir, damit ich Deine Chancen vor Gericht gegen mich schmälern kann? Und das ist dann Rechtsstaatlichkeit?

Der Antragsteller hat ganz offensichtlich eine äußerst verquere Vorstellung davon, was Rechtsstaatlichkeit ist. Auf dem BzPT in Plattling vor einem Monat wurde er bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht rechtsstaatlich ist, wenn er Vorverurteilungen ausspricht und sich damit anmaßt Urteile sprechen zu können. Er nutzt jede Gelegenheit, zu behaupten der LaVo würde geltendes Recht brechen ohne Schiedsgerichtsurteile dazu abzuwarten. Er missachtet damit den Grundsatz, dass jeder als unschuldig zu gelten hat - sogar ein LaVo -, solange nicht von einem Gericht ein Urteil gesprochen wurde. Der Antragsteller ist derjenige, der sich fortgesetzt nicht rechtsstaatlich verhält. Sogar dann, wenn ein LSG eine vom LaVo verhängte OM gegen ihn aus formalen Gründen aufhebt, ohne über die Hauptsache selbst entschieden zu haben, missbraucht der Antragsteller dies, um zu behaupten der LaVo hätte das Parteiengesetz und die Satzung gebrochen. Er stellte sogar gegen mehrere Mitglieder des damaligen LaVos PAV Anträge. Der Antragsteller sollte den Begriff Rechtsstaatlichkeit zukünftig besser nicht mehr verwenden.

Dass einzig vernünftige an diesem Antrag ist seine Begründung. Genauer das Fehlen derselben. Er ist nicht begründbar!

Im Fall des im Antrag angesprochenen Verfahrens, handelt es sich um die Pflichtverletzung des Vorstandes des in Abwicklung befindlichen KV Landshut. Dieser war verpflichtet, bis zum 31.03.2014 Rechenschaft abzulegen über die wirtschaftlichen Vorgänge des KV. Da dies auch bis heute nicht geschah, musste ein fehlerhafter Rechenschaftsbericht 2013 abgegeben werden. Die darin enthaltenen Fehler sind zwingend mit dem Rechenschaftsbericht 2014 zu korrigieren, da sonst Strafzahlungen durch den Deutschen Bundestag drohen. Zur Erstellung dieses Berichtes gilt der 31.03.2015 als Termin. Der Antragsteller versucht offenbar mit dem gestellten Antrag die jetzt unternommenen Schritte zu stören um auch diesen Termin zu reißen. Ich werde meine Stimme im LaVo dazu verwenden weder diese, noch andere Störungen zuzulassen.

#3 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Abst. Stellv. PolGF set to Nein

Der Vorstand bzw. der Schatzmeister des KV Landshut hatten die Möglichkeit die rechtswidrig zurückgehaltenen Unterlagen auszuhändigen.
Dies ist bis heute nicht geschehen.
Wer vorsätzlich, rechtswidriges Verhalten zum Schaden der Partei begeht, braucht nicht darauf zu setzen, dass diese einen dabei noch unterstützt.

#4 Updated by Dorothea Beinlich over 9 years ago

  • Abst. Stellv. Schatzmeister set to Nein

#5 Updated by Marion Ellen over 9 years ago

  • Abst. Beisitzer 1 set to Nein

#6 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Abst. Vorsitzender set to Nein

Dieser Rechtsstreit wäre für den bzw die Antragsteller leicht abzuwenden, wenn sie den an sie gestellten Forderungen nachkommen und die fraglichen Unterlagen usw. aushändigen.

#7 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Abst. Beisitzer 2 set to Nein

#8 Updated by Thomas Knoblich over 9 years ago

  • Abst. Generalsekretär set to Nein

#9 Updated by Olaf Konstantin Krueger over 9 years ago

  • Abst. PolGF set to Nein

#10 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Private changed from Yes to No

#11 Updated by Anonymous over 9 years ago

  • Status changed from Neu to Abgelehnt
  • % Done changed from 0 to 100

#12 Updated by Tobias Stenzel (Admin) almost 9 years ago

  • Project changed from Landesvorstand to 2014-15: 9. LaVo

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