Umlaufbeschluss #1166
Zahlungsstopp an den KV Hof/Wun
Status: | Zurückgezogen | Beginn: | 10.07.2014 |
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Priorität: | Normal | Enddatum: | |
Zugewiesen an: | Vorstand BzV Oberfranken | ||
Kategorie: | - | ||
Abst. Vorsitzender: | Nein | Abst. Beisitzer 2: | |
Abst. Stellv. Vorsitzender: | Ja | Abst. Beisitzer 3: | |
Abst. Schatzmeister: | Nein | Abst. Beisitzer 4: | |
Abst. Beisitzer 1: |
Beschreibung
Der Bezirksverband Oberfranken möge einen Zahlungsstopp der beschlossenen Weiterverteilung der Mittel aus der Parteienfinanzierung an den Kreisverband Hof/Wunsiedel veranlassen, alle anderen Kreisverbände im Bezirk Oberfranken bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Der Kreisverband Hof/Wunsiedel wird aufgefordert unverzüglich schriftlich beim Schatzmeister Stellung zu beziehen, warum keine Auflösung des Kontos erfolgt und warum Parteigelder trotz des Saldenausgleiches nicht Satzungsgemäss auf andere Gliederungen verteilt wurden und auf welcher Rechtsgrundlage das geschah und geschieht.
Auf Grund des vom Landesverband geforderten Saldenausgleiches kommen auf den Bezirksverband Oberfranken 2420,35 EUR an Forderungen zu.
Nach Recherche des Schatzmeisters des Bezirksverbandes Oberfranen sind diese Forderungen entstanden, da der KV Hof/Wun bisher keine Umlagen an übergeordnete Gliederungen bezahlt hat.
Die Verbindlichkeiten des KV Hof/Wun wurden vermutlich auf ein Sperrkonto gezahlt bzw gebucht, die letzten bekannten Zahlungen weisen folgenden Betrag aus:
Kassenstand: zum 08.06.: 634,44 €
Kontostand: zum 08.06.: 2034,44 €
Auf der Vorstandssitzung des Kreisverbandes Hof/Wun am 09.07.2014 wurde folgender Beschluss gefällt:
TOP 9 Anträge an den Kreisvorstand
Antrag 1: Auflösung Rückstellungen
Antragstext
Der Vorstand des KV Hof/Wunsiedel möge beschließen, die Rückstellungen aus Mitgliedsbeiträgen umgehend an die höheren Gliederungen (Bezirk/Land) weiter zu leiten.
Antragsbegründung
Der LV Bayern führt momentan einen Saldenausgleich über alle Gliederungen durch. Die im KV Hof liegenden Rückstellungen werden nun dem Bezirk Oberfranken angelastet. Die Rückstellungen sind für den KV de facto nicht nutzbar, somit werden durch die Auflösung der Rückstellungen die verfügbaren Mittel des KV Hof/Wunsiedel nicht verändert.
Anmerkung
Der Schatzmeister des Bezirkes kann auf Wunsch zur Vorstandssitzung via Mumble (alternativ Telefon) teilnehmen.
Antragsteller: Michael Böhm
Abstimmung:
Dafür: Michael Böhm,
Dagegen: Michèle Schena, Dieter Filsinger, Holger Sturm, Wastl Steinhäußer
Enthaltung:
Ende: Der Antrag ist abgelehnt.
Dem Bezirksverband bleiben folgende Möglichkeiten sollte es auf Grund des Zalhungsstopps zur keiner gütlichen Einigung kommen:
a) ein Klageverfahren vor dem Landesschiedsgericht
b) Ordnungsmassnahmen gegenüber dem KV Hof/Wun
Der Bezirksverband muss einerseits die Finanzierung des eigenen Haushalts und der Haushalte der Kreise sichern, andererseits sollte eine gütliche Einigung mit dem KV Hof/Wun angestrebt werden, deshalb sind die beiden Optionen a) und c) bisher noch nicht angezeigt, sondern dienen als letzte Option
Historie
#1 Von Klaus Horn vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Zugewiesen an wurde auf Vorstand BzV Oberfranken gesetzt
- Abst. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#2 Von Bernd Kasperidus vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
#3 Von Bernd Fischer vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#4 Von Klaus Horn vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Vorsitzender wurde von Ja zu Nein geändert
Ich nehme meine Ja Stimme zurück - Begründung:
Mit dem KV Hof/Wun sollte lediglich geklärt werden ob die dem BZV zustehenden ca 300 EURO mit der Parteienfinanzierung verrechnet werden sollen oder ob es uns überwiesen werden soll und bitte den Schatzmeister das Geld an die übergeordneten Gliederungen zu überweisen und den Saldenausgleich durchzuführen - Danke
#5 Von Bernd Kasperidus vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Schatzmeister wurde von Ja zu Nein geändert
Ich bin schuld. Ich war auf der falschen Fährte, wie neue Infos jetzt klargestellt haben. Tatsächlich sind 2013 keine Gelder an das Land und den Bund abgeführt worden. Demnach ist das Sperrkonto des KV Hof eine Sache zwischen ihm und den LV.
#6 Von Klaus Horn vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Zurückgezogen geändert
- % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert