Umlaufbeschluss #1125
Konkretisierung zu Reisekostenabrechnung
Status: | Angenommen | Beginn: | 25.06.2014 |
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Priorität: | Normal | Enddatum: | 02.07.2014 |
Zugewiesen an: | Vorstand BzV Oberfranken | ||
Kategorie: | Finanzen | ||
Abst. Vorsitzender: | Ja | Abst. Beisitzer 2: | Ja |
Abst. Stellv. Vorsitzender: | Ja | Abst. Beisitzer 3: | Ja |
Abst. Schatzmeister: | Ja | Abst. Beisitzer 4: | |
Abst. Beisitzer 1: |
Beschreibung
Der Bezirksvorstand möge beschließen, dass Reisekosten grundsätzlich mit allen rechts- und satzungskonformen Vergütungen ausbezahlt werden. Dies gilt nicht für Reisekosten, bei denen per Beschluss explizit bestimmte Vergütungen ausgeschlossen wurden bzw. bei denen nur eine Teilübernahme beschloßen wurde.
Begründung:
Es kam immer wieder in der Vergangenheit vor, dass Reisekostenbeschlüße sehr zweideutig waren. Aus dem Text des Beschlusses war nicht wirklich ersichtlich, ob nur Kilometergeld/Fahrkartenvergütung bezahlt wird oder alle Vergütungen. Um hier bei der Abrechnung auf sicherem Boden zu sein, sollte es einen grundsätzlichen Beschluß geben, der sagt, alles wird bezahlt es sein denn, etwas anderes wurde beschloßen. Dies vereinfacht die Abrechnung in der Schatzmeisterei enorm.
Historie
#1 Von Klaus Horn vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#2 Von Heiko Taubert vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Beisitzer 2 wurde auf Ja gesetzt
#3 Von Bernd Fischer vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Stellv. Vorsitzender wurde auf Ja gesetzt
#4 Von Stefan Bassing vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Beisitzer 3 wurde auf Ja gesetzt
#5 Von Bernd Kasperidus vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Abst. Schatzmeister wurde auf Ja gesetzt
#6 Von Klaus Horn vor fast 11 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
- % erledigt wurde von 0 zu 100 geändert