Umlaufbeschluss #4011

Von Nils Brandt vor etwa 7 Jahren aktualisiert

Im Zuge der erhaltenen Abmahnung (PBY#1000027774) möge der Landesvorstand ein Budget i.H.v. 1500,-€ beschlossen,
aus diesem wird der eigene Anwalt und die eventuell entstehenden Abmahnkosten oder Gerichtskosten beglichen.


In diesem Verfahren möge der Landesvorstand den Anwalt T.Staupendahl beauftragen und eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen.

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