Umlaufbeschluss #3930

Von Anonym vor etwa 7 Jahren aktualisiert

Der Bezirksverband möge beschließen §7 der Geschäftsordnung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen:

<pre>
alt: Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. <br>
neu: Findet im Redmine eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend.<br>
</pre>

Zurück