Antrag #2271

Von Tobias Stenzel vor etwa 9 Jahren aktualisiert

Der Vorstand möge beschließen:

Beschluss #1532 (Reisekostenerstattung "#1532: Reisekostenerstattung für Sammelbeförderung) Sammelbeförderung" wird wie vorgeschlagen geändert

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Reisekostenerstattung für Sammelbeförderung

Der Vorstand möge beschließen, dass Reisekosten, die Mitgliedern der PIRATEN Oberpfalz, die im Rahmen der Sammelbeförderung zu Parteitagen oder sonstigen in unserem Interesse liegenden Veranstaltungen entstehen, gemäß der Reisekostenordnung der PIRATEN Oberpfalz erstattet werden.
Die Erstattung nach diesem Beschluss unterliegt dem jeweils gültigen Budget für Reisekostenerstattungen.

NEU:
Reisekostenerstattung für Sammel- oder Einzelbeförderung

Reisekosten, die Mitgliedern der PIRATEN Oberpfalz, die im Rahmen der Sammel- oder Einzelbeförderung zu sonstigen in unserem Interesse liegenden Veranstaltungen entstehen, werden gemäß der Reisekostenordnung der PIRATEN Oberpfalz erstattet. Zweck der Reise, Identität der reisenden, nichtsäumige Piraten und Höhe der Beförderungskosten sind spätestens drei Tage vor Antritt der Fahrt als Antrag an den Vorstand des Bezirksverbands einzureichen und nach positivem Beschluss genehmigt. Die Erstattung nach diesem Beschluss unterliegt dem jeweils gültigen Budget für Reisekostenerstattungen, so dieses besteht.

Begründung:
*Sammelbeförderung zu Parteitagen ist nicht ohne weiteres erstattungsfähig und gehört gestrichen
*Einzelbeförderung wird nun erfasst
*Wir fördern weiterhin Reisen, die von der RKO nicht erfasst werden, aber in unserem Interesse liegen, wie Teilnahmen an Demos oder Veranstaltungen.
*Wir behalten durch Beschlussvorbehalt die Kostenkontrolle - Budget sparen wir uns somit
*Die Einschränkung "nichtsäumige" Piraten trägt dem Umstand sonstiger Schludrigkeit Rechnung - wer Förderung in Anspruch nehmen will, sollte hinsichtlich Zahlung des Mitgliedsbeitrags keinen Rückstand haben, der Säumigkeit bedingt.

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